Wohin Ihre Kinder ausgehen dürfen


Jugendliche unter 16 Jahren haben nur Zugang zu Jugenddiscotheken, welche von anerkannten Trägern der Jugendhilfe betrieben werden. Der Besuch in kommerziellen Discos ist erst ab 16 Jahren erlaubt.

Umgang mit Alkohol und Drogen

Jugenddiscotheken arbeiten eng mit dem Jugendamt und dem Ordnungsamt zusammen. Es werden strikte Ausweis- und Taschenkontrollen durchgeführt. Beim Kauf von alkoholischen Getränken wird immer ein Ausweis verlangt.

Wo mein Kind feiern darf

In Berlin gibt es nur wenige Discos, die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe betrieben werden. In Steglitz-Zehlendorf ist das POP INN die einzige Jugenddisco. Das POP INN hat die Sondergenehmigung, Jungendlichen ab 14 Jahren bis 24.00 Uhr Einlass zu gewähren.

Träger der Jugendhilfe

Die Träger der Jugendhilfe werden als solches durch das Land Berlin anerkannt, wenn Mitarbeiter die Jugendlichen intensiv begleiten, das Angebot für Jugendliche nicht zu teuer ist, und die Anbieter kein Gewinnaugenmerk haben. Die Auszeichnung ist für Eltern damit eine Garantie, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind.

Nichtraucherschutzgesetz

In öffentlichen Einrichtungen darf seit dem 01. Januar 2008 nicht mehr geraucht werden - auch nicht in separaten Raucherräumen.




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